Riester Rente - staatlich gefördert
Sonderausgabenabzug und Zulagen
Die Riester Rente, ist eine private Rente, die vom Staat in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Inwieweit jemand gefördert und unterstützt wird dabei ist gesetzlich geregelt. Der Name kommt daher, da der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester hieß. Daher wurde anlässlich der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 die Riester Rente beschlossen.
Hauptsächlich wurde diese Art der privaten Altersvorsorge aber eingeführt, da eben in besagten Jahren auch beschlossen wurde die Renten der sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigten von 70% auf 67% zu kürzen. Nun aber einige Eigenschaften der Riesterrente: Eine Regel ist beispielsweise, dass ein Anbieter der Rente am Anfang des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Gesamtsumme der eingezahlten Summen garantieren müsse. Von Vorteil ist auch, dass die Summe, die bei Riester gespart wird, auch bei einer Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Errechnung von Arbeitslosengeld bei der Anrechnung von Vermögen ignoriert wird. Zudem kann auch während der Laufzeit zwischen zu Tarifen gewechselt werden.
Bedingungen durch den Staat
Es gibt aber natürlich auch einige gesetzliche Bedingungen und Einschränkungen von Seiten des Staates. Eine Auszahlung in der Zukunft kann nur in Form einer Leibrente genehmigt werden. Des Weiteren sind auch Teilauszahlungen sowie auch Rentenzahlungen komplett steuerpflichtig. Wer in Geldnöte gerät muss berücksichtigen, dass eine Beleihung von bereits eingezahlten Summen nicht möglich ist. Auch ein Vertragwechsel kann erhebliche Mehrkosten für den jeweiligen Kunden bedeuten.
Dennoch ist die Riester Rente freiwillig, das heißt niemand wird dazu gezwungen von Seiten des Staates. In der Zeit, in der ein Kunde Beiträge einzahlt, werden diese auf förderfähige Plattformen weitergeleitet. Diese Form der privaten Altersvorsorge ist nur möglich in Verbindung mit förderungsfähigen Sparformen und diese müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert werden.
Anspruch auf Zulagen
Einen Anspruch auf Zulagen durch den Staat haben beispielsweise rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und auch Selbstständige. Aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld und auch von Krankengeld haben Anspruch darauf. Keinen Anspruch darauf haben zum Beispiel Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Text: Ricki Males - Artikel vom: 18.06.2007