Medienfonds

Geschlossene Fonds, finanziert durch Film und Fernsehen

Medienfonds sind Fonds, die durch Fernseh- und Filmproduktionen finanziert wird. Medienfonds sind geschlossene Fonds. An dem Einspielergebnis wird der Anleger durch seine Investition beteiligt. Wie hoch die Beteiligung ist, hängt von dem Anlagevolumen ab.

Der Medienfonds besteht in der Regel aus mehreren Anlegern, die ihr Geld in TV-Produktionen oder/und Filme investieren oder mit Filmlizenzen handeln. Die GmbH & Co. KG ist die beliebteste Rechtsform der Medienfonds. Die GmbH muss nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sein. Die einzelnen Anleger gelten als Kommanditisten.

Investitionen in Hollywoodproduktionen

Mit dem Zusammenbruch der New Economy ab 2000 begann die Boomzeit der Medienfonds. Deutschland war von Anfang an das einzige Land, das ohne „local spend“ bei Filmproduktionen im ersten Jahr einen steuerlichen Totalverlust berücksichtigte. Deutsche Anleger versuchten mit möglichst viel Geld in Hollywoodproduktionen zu stecken, die vorher nie beachtet wurden (z.B. Driven). In Los Angeles bekamen die Deutschen einen nicht sonderlich guten Ruf, jeden Medienfonds zu kaufen.

Erst später zum Beispiel im Jahre 2004 zogen einige Fondgesellschaften erste große Gewinne aus Medienfonds (Alexander, Der Wixxer, Die 7 Zwerge, etc).  Durch einige Steuerprobleme die mit der Verwaltung und steuerlichen Behandlung der Medienfonds zu tun hatten, war die Attraktivität von Fernseh- und Filmfonds nicht mehr so stark wie zu Beginn.

Anleger ohne Mitunternehmerrisiko

Die Bank oder Anlageberatungsfirma darf den Anlegern das Mitunternehmerrisiko nach Gesetz nicht abverlangen. Eine Steuervergünstigung tritt nur ein, wenn der Fonds die Attribute des"Filmherstellers" besitzt. Die Verantwortung und wirtschaftliche Tätigkeit sei von höchster Priorität um einen Film als komplettes Produkt zu Ende bringen zu können.

Die Anleger müssen, damit die GmbH & Co. KG Filmhersteller sein kann, einiges an Filmsachverstand mitbringen. Eine Versammlung der Anleger ist üblicherweise einmal pro Jahr. Hier werden die Filmpolitik und Richtlinien festgelegt. Es ist allerdings nicht erforderlich das jeder Anleger einen Filmsachverstand aufbringt sondern die Gemeinschaft kann sich auch zum Beispiel durch einen Beirat vertreten lassen. Der Beirat besteht oftmals aus der TV- oder Filmbranche.

Text: Marcel Winter - Artikel vom: 18.04.2007