Änderungen im deutschen Steuerrecht

Was hat sich alles im deutschen Steuerrecht geändert?

Das Steuerrecht in Deutschland ist für Laien nur schwer zu verstehen. Deshalb ist es für den allgemeinen Steuerbürger ungemein wichtig eine gute Quelle im Bereich der  Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu haben. Geeignet ist z.B. ein Steuerprogramm, die es im Geschäft um die Ecke zu Erwerben gibt. Selbstverständlich gibt es diese Software auch im www. Ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater kann für kompliziert Steuerfälle die perfekte Quelle sein.  Für welche Steuerinformation sich der Steuerpflichtige entscheidet ist im Überlassen, er sollte sich in aller Ruhe Gedanken machen und sich dann die nötigen Tipps und Tricks besorgen.

Eine gute Informationsquelle sollte auf die aktuellen Änderungen im deutschen Steuerrecht hinweisen. So sind im Steuerjahr 2007 wieder einige neue Richtlinien, Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten. Für werdende Familien ist das Elterngeld eingeführt wurden, diese Gesetzesänderung ist vor allem für junge Ehepaare die beide Arbeiten sehr interessant. Der Gesetzgeber verspricht sich durch dieses neue Gesetz einen kleinen Kinderboom. Denn die BRD ist im Begriff zu Überaltern. Gibt es im Verhältnis mehr Ältere als Jüngere Personen dann droht das Aus der Rente wie Wir sie kennen. Auch die Pflegeversicherung würde an einer Überalterung der Bevölkerung leiden.

Nachteile bei der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

Für die Arbeiter und Angestellten hat sich eine weniger positive Gesetzesänderung ergeben. Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) wird künftig nur noch ab den 21 km mit 0,30 Euro als Werbungskosten anerkannt. Zwar gibt es für die Steuerpflichtigen noch Hoffnung, dass dieses Gesetz vom Bundesverfassungsgericht als Verfassungswidrig gesehen wird, allerdings bleibt diese Entscheidung noch Abzuwarten.

Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wurde ab den 31.12.2006 von 16 auf 19% erhöht. Diese Steuererhöhung hat für die Konsumenten erhebliche Einschnitte zur Folge. Hausbauer müssen die Erhöhung dieser Steuer bei Ihrer Baufinanzierung berücksichtigen und evtl. einen höheren Baukredit Beantragen.

Bis 2040 wird die Rente voll steuerpflichtig

Die Rente wird bis zum Jahr 2040 schrittweise voll steuerpflichtig. Im Umkehrschluss sind die Beiträge zur Versicherung bei den Arbeitnehmern schrittweise voll als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese Regelung wurde auf Grund eines Urteils des BVerfG notwendig und wird seit dem Steuerjahr 2005 angewendet.

Text: Sebastian Brinzig - Artikel vom: 21.05.2007