Annahmevoraussetzungen - Private Krankenversicherung
Ein Vertragsabschluss ist an bestimmte Bedingungen geknüpft
Wie alle anderen Versicherungen auch haben auch private Krankenversicherungen bestimmte Annahmevoraussetzungen, die eine Person erfüllen muss bevor sie oder er eine private Krankenversicherung abschließen kann. So ist ein Vertragsabschluss bei privaten Krankenversicherungen vom Gesundheitszustand und dem Alter des Interessenten abhängig.
Aus diesem Grund sind es vielfach Personen, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, die sich eine private Krankenversicherung zulegen. Zu diesen Personen gehören Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, so wie etwa bei Beamten, Selbständigen oder auch bei Freiberuflern. Doch seit dem Jahr 2003 unterscheiden sich die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze.
Problematiken bei der Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse
So ist es z.B. für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten möglich, sich über die Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Doch auch für privat Versicherte ergeben sich einige Probleme, wenn sie wieder gesetzlich versichert sein möchten, denn die gesetzliche Krankenversicherung nimmt ehemals privat Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden. Dies ist in der Regel der Fall wenn diese Menschen ihre selbständige Tätigkeit aufgeben und eine nichtselbständige Beschäftigung aufnehmen oder wenn sie unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.
Auch die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung haben einige Einflussfaktoren. Zu diesen Faktoren, die auch ausschlaggebend für den Anfangsbeitrag sind, gehören das Geschlecht, das Eintrittsalter, die tariflichen Leistungen und natürlich auch der Gesundheitszustand des Interessenten. So sind z.B. auch die Tarife für weibliche Interessenten höher, da sie eine höhere Lebenserwartung haben und auch eine häufigere Inanspruchnahme von Behandlungen haben. Doch abgesehen von diesen Faktoren gibt es in jedem Fall einen gesetzlich vorgeschriebenen „Standardtarif“, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. In der Regel entspricht dieser Beitrag dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungsvergleich
Hier lohnt sich durchaus der Vergleich der Versicherungen. Während die Aufnahmebedingungen in den „Privaten“ überall gleich ist, unterscheiden sich die Versicherungsgesellschaften in den Tarifen. Manchmal fällt der direkte Tarifvergleich allerdings schwer: Unterschiedliche Leistungen und Abwicklungswege ergeben für den Versicherten teilweise große Unterschiede. Die reinen Beiträge einer privaten Krankenversicherung sind deshalb nur selten das einzige Kriterium.
Genau wie die Versicherungsgesellschaften versuchen, nur kostengünstige Neuabschlüsse zu machen, kann der Kunde darauf achten, das die Gesellschaft für seine „Problembereiche“ möglichst optimal ausgestattet ist. Für den einen sind dort dann zum Beispiel Zahnbehandlungen wichtiger, ein anderer achtet vielleicht auf die Listen der zugelassenen Behandlungsmethoden oder die Abrechnungspraxis bei chronischen Erkrankungen.
Änderungen durch die Gesundheitsreform
Im Zuge der Gesundheitsreform soll jetzt dafür gesorgt werden, das die vielen kleinen Selbstständigen, die nicht mehr krankenversichert sind, einen Weg zurück in das Krankenversicherungssystem finden. So sind beispielsweise alle Selbstständigen, die nicht mehr krankenversichert sind aber zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, seit dem 1.April 2007 bei der letzten Krankenversicherung Versicherungspflichtig. Auch Private Krankenversicherungen müssen ehemalige Kunden wieder aufnehmen, solange diese zuletzt bei Ihnen versichert waren.
Text: Markus Lenk - Artikel vom: 31.05.2007