Autoversicherung

Versicherung die sich aus mehrere Bestandteilen zusammensetzt

Eine Autoversicherung oder auch Kfz-Versicherung bzw. PKW-Versicherung genannt, ist eine der häufigsten Versicherungen in Deutschland. Die Autoversicherung setzt sich aus zwei Versicherungen zusammen.

Zum einen gibt es die Haftpflichtversicherung und zum anderen die Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung ohne die in Deutschland kein PKW oder LKW zugelassen werden darf. Die Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Fahrzeughalter einen Unfall verursacht, bei dem einem anderen Verkehrsteilnehmer ein Schaden entsteht. Hierbei kann es sich um Sachschäden sowie Personenschäden handeln.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung tritt dann ein, wenn am eigenen Fahrzeug ein Schaden entsteht, der selbst verschuldet ist. Eine Vollkaskoversicherung ist insbesondere bei Neuwagen sinnvoll, da der finanzielle Schaden bei einem selbstverschuldeten Unfall dann besonders groß sein kann. Auch bei älteren Fahrzeugen kann eine Vollkaskoversicherung durchaus noch Sinn machen, wenn es sich um ein hochwertiges Fahrzeug handelt.

Teilkaskoversicherung

Eine weitere Form der KFZ-Versicherung ist die Teilkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist grundsätzlich in der Vollkaskoversicherung enthalten und braucht daher nicht separat abgeschlossen zu werden. Nur wenn keine Vollkaskoversicherung besteht kann der Abschluss einer Teilkaskoversicherung durchaus sinnvoll sein. Die Teilkaskoversicherung tritt zum Beispiel bei Glasschäden, Wildschäden oder Sturmschäden ein.

Vor Anschaffung eines neuen Fahrzeuges sollte man sich auf jeden Fall über die zukünftigen Versicherungskosten informieren. Diese richten sich nach dem Zeitraum, den man selbst unfallfrei gefahren ist und nach der individuellen Einstufung des Fahrzeuges. Außerdem lohnt es sich auf jeden Fall, mehrere Versicherungsanbieter miteinander zu vergleichen, da auch hier die zu zahlenden Beiträge durchaus stark differieren können.

Versicherungswechsel zum Jahresende

Ein Wechsel der Autoversicherung ist immer zum Ende eines Jahres möglich bzw. wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein neues Fahrzeug angeschafft wird oder ein Schadenfall eintritt. Wenn zum Jahresende die Versicherung gewechselt werden soll, muss die Kündigungsfrist bis Ende November beachtet werden. Der Wechsel der Versicherung muss auch bei der Zulassungsstelle angezeigt werden, was aber in der Regel von der Versicherung übernommen wird.

Text: Frank Möller - Artikel vom: 20.04.2007