Pferdehaftpflicht – Auswahl des richtigen Tarifes
Warum benötige ich eine Pferdehaftpflicht?
Da ein Tierhalter laut § 833 des BGB für den Schaden seines Tieres haftet, ist es absolut ratsam sich daher mit einer Hundehaftpflicht bzw. Pferdehaftpflicht abzusichern. Katzen, Vögel und andere Haustiere sind über die private Haftpflicht des Halters abgesichert. Zur Gesetzesgrundlage: Im BGB § 833 ist folgendes geregelt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Wie finde ich den richtigen Tarif der Pferdehaftpflicht?
Die Auswahl der Tarife im Bereich der Pferdehaftpflicht ist sehr groß. Nahezu jede Versicherungsgesellschaft in Deutschland bietet einen Tarif an, so dass es ratsam ist einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Genauso groß wie die Anzahl der Tarife sind auch die Leistungsunterschiede. Leider ist es nicht so, dass man sagen kann, je teurer der Tarif desto besser. Oft sind es spezielle Sondertarife, die besonders leistungsstark und dabei noch günstig sind.
Besonders achten sollte man, dass auch das Fremdreiterrisiko und das Risiko von Reitbeteiligungen mitversichert sind. Ebenfalls wichtig ist, dass das Reiten ohne Sattel genauso versichert ist wie das Führen und der Umgang mit dem Pferd. Nicht zu vernachlässigen ist, dass es keine Vorschriften für die Haltung gibt, dass also sowohl die Offenstallhaltung versichert ist als auch die Haltung in Boxen (bei Unterbringung in einer gemieteten Box darauf achten, dass auch Mietsachschäden versichert sind).
Was muss ich im Schadensfall machen?
Fügt Ihr Pferd einem Dritten einen Schaden zu, ist es wichtig, diesen Vorgang unverzüglich Ihrem Versicherer zu melden. Geben Sie am besten direkt an, welcher Schaden entstanden ist und wie es dazu gekommen ist und in welcher Höhe sich der Schaden in etwa beläuft. Außerdem sollte man direkt die Kontaktdaten des Geschädigten weiterleiten, so dass der Versicherer sich mit dem Geschädigten auch direkt in Verbindung setzen kann.
Welche Versicherungen gibt es eigentlich für Pferde?
Neben der Pferdehaftpflicht gibt es auch noch andere Tarife der Pferdeversicherung, wie z.B. eine Pferdekrankenversicherung oder eine Pferde OP Krankenversicherung. Während die Pferdekrankenversicherung recht teuer ist, kann man sich für „kleines“ Geld vor dem hohen Kostenrisiko einer Operation schon absichern. Diese Versicherung ist absolut ratsam, denn Kosten für eine Operation aufgrund einer Kolik in Höhe von € 3.000,-- sind keine Seltenheit. Abgerundet wird das ganze durch eine Pferdelebensversicherung und einer Pferdetransportversicherung. Besonders interessant sind auch spezielle Tarife der Reiterunfallversicherung – hier können exklusiv alle Reiter eines bestimmten Pferdes versichert werden. Anders als eine normale Unfallversicherung ist dieser Tarif also nicht personengebunden sondern schließt alle Reiter eines bestimmten Pferdes ein.
Text: Oliver Kirsch - Artikel vom: 21.01.2007