Pflegeversicherung und wie entstehen Gutachten
Pflegefall in der Familie - Einsatz der Pflegeversicherung
Was für viele von uns nur ein Albtraum bleibt ist für manche zur Tatsache geworden: Ein Pflegefall in der Familie! Mancher „weitsichtiger“ glaubt sogar für solch einen Härtefall vorgesorgt zu haben und denkt, bald die Hilfe zu bekommen die ihm versprochen wurde. Doch bis die Pflegeversicherung ihre Leistung bringen kann müssen noch viele Amtsvorgaben erfüllt werden.
Zu aller erst muss es durch ein Gutachten der Krankenkasse bewiesen werden, dass eine häusliche Pflege notwendig ist und das diese nicht selbst bewerkstelligt werden kann.
Jeder ist hier gut beraten der, trotz seiner Belastung auch noch daran denkt ein Pflegetagebuch zu führen. Alle Krankenkassen verfügen über Vordrucke hierfür.
Das Pflegegutachten
Um das Pflegegeld beantragen zu können ist es Pflicht ein Pflegegutachten der Krankenkasse zukommen zu lassen. Die Gutachter vom Sozialmedizinischen Dienst ist eine, in der Regel, auf Landesebene von den Landesverbänden der Krankenkassen gegründete Arbeitsgemeinschaft. Eine, gutachterlich unabhängige Institution.) erstatten dann einen zuvor ngemeldeten – Hausbesuch um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand im Einzelnen festzustellen.
Was in einem Pflegegutachten festgestellt wird ist der Zeitbedarf für die persönliche Pflege sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung. Zur Grundpflege zählt: Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Änderung der Zeitbedarfsrechnung für Pflegepersonen
Bei Einführung der Pflegeversicherung wurden oftmals die tatsächlich von der jeweils vorhandenen Pflegeperson benötigten Zeiten angesetzt, die stark von deren Fähigkeiten und ihrem Alter abhingen. Seit dem 1. Juni 1997 wird jedoch für jede einzelne Tätigkeit von dem Zeitbedarf ausgegangen, den ein fiktiver „geübter, gesunder Laie mittleren Alters“ für diese Tätigkeit benötigen würde; d. h. es bleibt unberücksichtigt, ob die aktuell vorgesehene Pflegeperson selbst schon älter oder aus anderen Gründen nicht voll arbeitsfähig ist.
Seitdem gelten für jede einzelne Tätigkeit Vorgabezeiten in Form von Zeitkorridoren, die dazu dienen, um individuelle Besonderheiten der zu Pflegenden berücksichtigen zu können.
Als Zeitkorridor für eine Ganzkörperwäsche sind 20 bis 25 Min. vorgegeben, bei besonders hohem Körpergewicht oder bei Abwehrverhalten - kann der Gutachter hiervon abweichen und einen über 25 Minuten liegenden Wert ansetzen. Entsprechendes gilt für erleichternde Faktoren; so empfiehlt der Gutachter bei besonders niedrigem Körpergewicht einen geringeren Wert als 20 Minuten. Er muss aber bei solchen Abweichungen immer angeben, welche Tatbestände diese Ausnahme rechtfertigen. Vorgegebene Zeitkorridore gelten auch nur für die komplette Tätigkeit; Teilhilfen oder Anleitungen werden geringer bewertet.
Die Angebote der verschiedenen Pflegeversicherungsanbieter sind sehr schwer zu vergleichen. Vor allem aber sollte man auf diese Punkte bei einem Abschluss acht geben:
- Ist die selbständige Verrichtung der Aktivitäten des täglichen Lebens als Maß angenommen?
- Ist eine Fixleistung unabhängig von der Pflegestufe garantiert?
- Tritt der volle Versicherungsschutz nach drei Monaten ein?
- Ist sofort ab Eintritt des Pflegefalles die Prämieneinzahlung eingestellt?
- Dauer der Prämieneinzahlung und die Rentenhöhe sollen auch frei wählbar sein und somit auf die individuelle Situation des Versicherungsnehmers abgestimmt werden.
Text: Andreas Stöck - Artikel vom: 15.10.2006