Sonderkündigungsrecht gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen erhöhen bald jährlich die Beiträge
Wie eigentlich fast jedes Jahr werden zum Jahreswechsel oder in den ersten Monaten des nächsten Jahres viele gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen. Eine Gesamtverschuldung von rund 4 Milliarden Euro und die gesetzliche Vorgabe, dass bis Ende 2007 dieser Schuldenberg abgetragen werden muss, lassen den meisten Kassen keinen anderen Ausweg als eine neuerliche Beitragserhöhung.
Das Problem dabei ist, dass im Gegensatz zu einer privaten Krankenkasse bei den gesetzlichen Kassen auch eigentlich profitabel arbeitende Krankenkassen ihre Beiträge anheben müssen, um die verschuldeten Mitglieder des Kassenverbandes zu unterstützen. Ein solches Prinzip ist zwar solidarisch, beschert den Mitgliedern einer an sich finanziell gesunden Kasse Mehrausgaben, die sie zwar gemeinschaftliche tragen müssen, aber im eigentlichen Sinne nicht zu verantworten haben.
Sonderkündigungsrecht noch vor Ablauf der 18 Monate Frist
Für gesetzliche Krankenversicherte bietet sich als Gegenmittel gegen eine solche Beitragserhöhung ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse. Zwar dürfen gesetzlich Krankenversicherte im Normalfall erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Kasse wechseln aber eine Beitragserhöhung bietet immer ein Sonderkündigungsrecht und damit die Möglichkeit, auch vor Ablauf dieser 18 Monate mit Frist von 2 Monaten zu einer anderen Kasse zu wechseln.
Da die Tarife der einzelnen Kassen von derzeit 12 bis über 14,5% reichen, lohnt sich ein Wechsel fast immer, denn außer ein paar Schriftwechseln kostet er den Versicherten nichts.
Dabei kommt es dem Versicherten zu gute, dass eine gesetzliche Krankenkasse - anders als eine private Krankenversicherung – jeden Kunden annehmen muss, egal wie alt er ist oder wie es um seinen Gesundheitszustand bestellt ist.
Wessen jährliches Bruttoeinkommen derzeit 47.250 Euro überschreitet, oder wer selbständig bzw. freiberuflich tätig ist, sollte sowieso über eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nachdenken, denn oftmals bieten sich hier bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen und die langen Wartezeiten bei Arztbesuchen fallen größtenteils auch weg.
Der Moment der Beitragserhöhung ist entscheidend
Beim Wechsel der Krankenkasse ist eine relativ einfache Vorgehensweise einzuhalten: Hebt eine gesetzliche Krankenkasse ihre Beiträge an, können deren Mitglieder bis zum Ende des der nächsten Monats ihr Sonderkündigungsrecht ausüben. Die sollte am besten schriftlich erfolgen. In der Regel erhält es daraufhin innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung. Während dieser Zeit fordert es einen Aufnahmeantrag bei der Krankenkasse seiner Wahl an und schickt diesen mitsamt der Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse an seine neue Kasse zurück.
Daraufhin erhält es eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse, welche dem Arbeitgeber oder der alten Krankenkasse vorgelegt wird. Erfolg das ganze nicht innerhalb der Kündigungsfrist muss die bisherige Kasse das Mitglied weiterhin bei sich versichern. Eine Sicherheit, die zu einem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen und dem Wechsel zu einem günstigen Anbieter motivieren sollte.
Text: Daniel Franke - Artikel vom: 01.12.2006